09/22/08 eBay gegen bettercom: eBay kneift! Autor: Martin Lesser
Am vergangenen Freitag fand die Berufungsverhandlung zu der im Oktober 2005 von eBay gegen bettercom erlassenen einstweiligen Verfügung vor dem Kammergericht in Berlin statt.

Während der Verhandlung wurde sehr schnell deutlich, daß das Kammergericht die EV vollständig aufheben würde, der Richter fragte aber dennoch, ob es nicht eine Lösung zwischen den Parteien geben könne. Dies wurde von bettercom abgelehnt, u.a. auch mit dem Hinweis, daß eBay ja im Januar 2006 durch ihren Anwalt noch hatte mitteilen lassen, daß man an Gesprächen mit bettercom nicht interessiert sei, weil ja unverändert bestimmte online-Dienste angeboten würden.

Der Anwalt von eBay wollte sich zunächst gar nicht an diesen Brief erinnern, meinte dann aber wörtlich:

"So etwas schreibt man, wenn man auf der Gewinnerstraße ist, aber jetzt sind wir auf der Verliererstraße."

Das Urteil sollte zum Ende der Sitzung verkündet werden, diesem für eBay mit Sicherheit unvorteilhaften Urteil ist eBay aber zuvorgekommen, indem der damalige Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung vom 04.10.2005 vollständig zurückgezogen wurde. Das ist bei Verfügungsverfahren ohne Zustimmung der Gegenseite möglich - in einem normalen Hauptsacheverfahren hätte ich dieser Rücknahme sicherlich nicht zugestimmt.

Was bedeutet das jetzt?

Zunächst einmal herrscht wieder die gleiche Rechtssituation wie vor Oktober 2005 - mit dem Unterschied, daß die seinerzeit verfügbar gemachten Informationsdienste nicht so schnell reaktiviert werden können.

eBay erspart sich ein für sie unvorteilhaftes Urteil, aber ist das wirklich vorteilhaft für sie?

Natürlich zahlt eBay die gesamten Kosten dieses Rechtsstreits und zumindestens das hat ja eine sehr positive Nebenwirkung: Bekanntlich sind im Rahmen der Spendensammelaktion rund 1.800 EUR als Prozeßkostenzuschuß gesammelt worden. Dieser Betrag wird jetzt aufgerundet und dem Kinderhospiz Löwenherz in Syke zur Verfügung gestellt.

Das Verbraucherschutzportal "falle-internet.de" war mit zahlreichen Mitgliedern im Prozeß anwesend, deren ausführliche Schilderung und Wertung findet sich hier.

Weitere Prozeßberichte hat Anwalt Thomas Stadler erstellt, ausführlicherer kommentiert und kurz .

Ein letztes Wort zu den nicht mehr vorhandenen Schriftsätzen von eBay auf diesen Seiten: Nach der mündlichen Verhandlung bat der eBay-Anwalt darum, diese von den bettercom-Seiten zu entfernen, da auch Schriftsätze dem Urheberrecht unterliegen, aber er würde mich dafür nicht abmahnen. Dieser Bitte wurde natürlich umgehend entsprochen, auch wenn sie zum jetzigen Zeitpunkt etwas überraschend kam, denn schließlich liest der eBay-Anwalt schon seit 01.11.2005 die Informationen, die auf dieser Mailingliste veröffentlicht werden und sollte daher eigentlich wissen, daß seine Schriftsätze online verfügbar waren.
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07/25/06 Nigeria-Masche verursacht Millionenschäden - eBay sieht tatenlos zu Autor: Martin Lesser
Einer der engagiertesten eBay-Sicherheits-Experten, bubu.m weist anhand einer von bettercom veröffentlichten Liste dramatische Schäden in dreistelliger Millionen-Höhe jährlich durch die sogenannte "Nigeria-Masche" bei ebay nach:

Alleine die in o.g. Liste genannten Accounts "kauften" in wenigen Wochen im Juli 2006 bei eBay.de hochpreisige Waren für mehrere Millionen - ohne auch nur eine einzige davon zu bezahlen. Für den eBay nutzenden Verkäufer hieß das regelmässig: Ware weg und zusätzlich noch Einstell- und Verkaufs-Gebühren bezahlt.

Weitere Informationen und Hintergründe zu diesem für eBay nur kurzfristig lukrativen Geschäft (immerhin verdient eBay an solchen "Geschäften" 7-stellig jährlich) finden Sie in o.g. vollständingen Dokumentation.
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12/27/05 eBay verliert weitgehend gegen bettercom Autor: Martin Lesser
Die von eBay beim Landgericht gegen bettercom erwirkte einstweilige Verfügung wurde in den wesentlichen Punkten aufgehoben. Die bekannten Tools und Angebote von bettercom sind ab sofort wieder online verfügbar.

Lediglich das Angebot von bettercom zur Konkurrenzbeobachtung bleibt zunächst offline, da das Gericht in diesem Punkt dem Anwalt von eBay folgte, der noch in der Verhandlung am Donnerstag erklärt hatte, daß
  • dieses Tool von bettercom auf eine ganz andere Datenbank von eBay zugreife als die sonstigen eBay-relevanten, von bettercom zur Verfügung gestellten Informationen;
  • eBay erst seit Mitte August 2005 überhaupt Kenntnis habe von diesem "neuen" Tool.

    Diese Kenntnis habe man sowieso erst erhalten, nachdem bettercom die Kurzanalyse veröffentlicht habe, wonach mittlerweile 10% der 10.000 grössten Accounts (nach Bewertungsprofil) nicht mehr registriert seien und man erst aufgrund diverser Anfragen zu dieser Analyse sich die Seiten und Angebote von bettercom erneut angesehen habe.

    Diese erst kurzzeitige Kenntnis wurde dann noch von einem in der Verhandlung präsenten Mitarbeiter von eBay eidesstattlich versichert, der selbst allerdings erst seit Juli 2005 dort angestellt ist.
Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, so daß weitergehende Aussagen derzeit nicht möglich sind. Die auf ausdrücklichen Wunsch des eBay-Anwalts protokollierte Behauptung, daß bettercom auf zwei verschiedene Datenbanken bei eBay zugreife, steht in klarem Widerspruch zu diversen eBay-Seiten, dennoch ist dieses wohl oder übel erstmal hinzunehmen.

Unabhängig davon stellt sich aber die Frage, wie es denn nach Vorliegen der Urteilsbegründung weitergehen kann. Hier sehen wir derzeit 3 Möglichkeiten:
  1. eBay geht gegen die Entscheidung hinsichtlich der weitgehenden Aufhebung der Verfügung beim Kammergericht Berlin in Berufung. Dies hatte der Anwalt von eBay ja bereits angekündigt.
  2. bettercom geht gegen die Entscheidung hinsichtlich der teilweisen Bestätigung der Verfügung in die Berufung.
  3. bettercom beantragt beim Landgericht Berlin, daß eBay innerhalb einer noch zu definierenden Frist Klage in der Hauptsache einreicht und damit das Hauptsacheverfahren eröffnet. Tut eBay dies nicht, wird die einstweilige Verfügung vollständig aufgehoben.
Spätestens nach Vorliegen des Urteils wird es weitere Informationen zum aktuellen Stand geben.
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11/13/05 bettercom erhebt Widerspruch gegen einstweilige Verfügung von eBay Autor: Martin Lesser
Am 09.11.2005 hat der Anwalt von bettercom Widerspruch gegen die am 27.10.2005 erlassene einstweilige Verfügung des Landgericht Berlin erhoben.

Nachstehend in Kürze die wesentlichen Punkte aus dem 12-seitigen vollständigen Schriftsatz:

Die Verfügung wurde auf Betreiben der eBay International AG (Schweiz) erlassen. Die eBay AG (Schweiz) behauptet, Herstellerin einer "Bewertungs-Datenbank" und einer "Angebots-Datenbank" zu sein und belegt dieses u.a. mit Ausdrucken aller europäischen eBay-Portalseiten (also www.ebay.de, www.ebay.fr, etc.).

Nicht erwähnt wird hingegen, daß Daten von eBay-Mitgliedern oder Angebote über jede eBay-Seite weltweit abrufbar sind und daß diese Daten entgegen der Darstellung der eBay AG (Schweiz) durch die eBay Inc., USA gespeichert und verarbeitet werden. Dies ist expliziter Bestandteil der Datenschutzerklärung von eBay.

Insoweit ist die eBay AG (Schweiz) überhaupt nicht Hersteller oder Betreiber verschiedener Datenbanken, kann demzufolge auch keine Rechte daraus geltend machen.

Weiterhin behauptet die eBay AG, daß ich auf Daten von ebay.de zugreifen würde, den Beweis bleibt sie schuldig. Ein Zugriff auf feedback.ebay.de wird technisch gesehen von dem gleichen Server beantwortet, wie ein Zugriff auf z.B. feedback.ebay.com.au (Australien) oder feedback.ebay.in (Indien). Alle diese Rechner befinden sich aber in von der eBay Inc. betriebenen Rechenzentren in Kalifornien bzw. Texas, USA.

Tatsächlich greifen die Programme von bettercom ohnehin auf Daten von ebay.com zu.

Die eBay AG (Schweiz) begründet die Dringlichkeit für die Verfügung, indem sie den Eindruck erweckt, daß zwischen ihr und bettercom seit Ende letzten Jahres Verhandlungen stattgefunden hätten und diese Ende August 2005 gescheitert wären, sie bis dahin mein Tun aber stillschweigend geduldet habe. Die eBay AG (Schweiz) tut also so, als ob sie von den eBay-relevanten bettercom-Seiten erst seit Ende letzten Jahres wisse und seither irgendwelche "monatelangen" Verhandlungen stattgefunden hätten.

Auch das ist falsch: Von verschiedenen Rechnern in der eBay Deutschland Zentrale in Dreilinden wurde u.a. aufgrund diverser Beiträge in verschiedenen eBay-Diskussionsforen seit März 2004 regelmässig auf eBay-relevante Seiten von bettercom zugegriffen. Gleiches gilt für die Verhandlungen: Erstmalig am 04.08.2005 wurde ich aufgefordert, meine Dienste einzustellen bzw. alternativ unspezifizierte Vereinbarungen zu treffen.

Eine Begründung für die Dringlichkeit liegt also überhaupt nicht vor bzw. wurde wie oben dargestellt durch Verschweigen von Tatsachen konstruiert.

Die weiteren Punkte in o.g. Begründung für den Widerspruch widmen sich insbesondere der Frage, inwieweit eBay überhaupt einen Anspruch als Datenbankhersteller geltend machen kann, da sämtliche Daten nicht von eBay selbst beschafft werden, sondern ausschließlich durch die eBay-Mitglieder selbst eingegeben werden.
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10/31/05 eBay erwirkt einstweilige Verfügung gegen auctiontools von bettercom Autor: Martin Lesser
In dem schwelenden Rechtsstreit zwischen eBay und bettercom ist eine neue Stufe erreicht: Das Landgericht Berlin hat am 27.10.2005 auf Antrag von eBay ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung erlassen, die es bettercom u.a. verbietet,
  • Bewertungsanalysen auf http://bewertungspruefer.de zu erstellen. Dieser Bewertungsprüfer diente seit März 2004 vielen Käufern als zusätzliches Instrument, um sich über die Vertrauenswürdigkeit ihnen unbekannter Verkäufer zu informieren.
  • Tabellen mit den transaktionsstärksten eBay-Mitgliedern zu veröffentlichen. (Die ersten Tabellen dieser Art wurden seit Juni 2004 veröffentlicht.)
  • Konkurrenzbeobachtung auf dem Online-Marktplatz eBay zu betreiben.
  • Individuelle Erfolgsanalysen für eBay-Mitglieder zu erstellen.
Aus diesem Grund sind bis zu einer weiteren gerichtlichen Klärung alle von bettercom angebotenen Informationen rund um eBay derzeit nicht verfügbar. Ich bedauere dieses außerordentlich.

Bei Zuwiderhandlung kann ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten festgesetzt werden. Der Streitwert wurde auf 100.000 EUR festgelegt, die Kosten hat bettercom zu tragen.

Die der Verfügung zugrunde liegenden Anträge und Anlagen liegen bisher nicht vor, so daß derzeit nicht klar ist, womit eBay die Dringlichkeit begründet hat, die für den Erlass der Verfügung Voraussetzung ist. Aber auch die Verfügung selbst enthält für mich einige Ungereimtheiten, die derzeit juristisch geprüft werden, um möglichst zeitnah Widerspruch gegen diese Verfügung zu erheben.

Mit diesem Vorgehen wird m.E. sehr deutlich, daß eBay entgegen den eigenen Werbeaussagen an Käuferschutz und Transparenz in keinster Weise interessiert ist:

Nur ein transparenter Online-Marktplatz schafft für alle Beteiligten langfristig das notwendige Vertrauen, das für den Handel über eBay zwingend erforderlich ist.

Das Vorgehen von eBay gegen bettercom steht im Zweifel auch im Zusammenhang mit der von eBay gebetsmühlenartig wiederholten Behauptung, daß "nur 1 von 10.000 Transaktionen problembehaftet sei". Gerade die jüngsten Analysen von bettercom und regelmässige Presseberichte über Betrugsfälle bei eBay zeigen hier ein völlig anderes Bild.

Aktuelle Informationen über die weitere Entwicklung werden von mir über eine sogenannte Mailing-Liste zur Verfügung gestellt. Wenn Sie an dem Bezug dieser Informationen interessiert sind, schicken Sie bitte eine eMail (beliebiger Betreff und Inhalt) an ebay-bc-subscribe@bettercom.de und folgen den Anweisungen, die Sie in der automatischen Antwort-eMail erhalten.

Hamburg, den 31. Oktober 2005

Martin Lesser
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04/02/05 bettercom implementiert PayPal als Zahlungsweg für Abonnements Autor: Martin Lesser
Seit einigen Wochen vertreibt bettercom Informationen über die derzeit sowohl in Deutschland wie weltweit erfolgreichsten ebay-Verkäufer. Diese Informationen werden als PDF-Datei wöchentlich publiziert und per eMail an die Abonnenenten versendet.

Um den Bestellvorgang zu vereinfachen hat bettercom nunmehr auch PayPal als Zahlunsmethode implementiert.

Durch diese Integration wird es möglich, daß neue Abonnenten innerhalb weniger Minuten nach Bestellung die sie interessierenden Informationen bereits in ihrem eMail-Postfach vorfinden. Derzeit bietet kaum ein anderer Zahlungsweg eine so schnelle und gleichzeitig sicher umsetzbare Integration in die eigene Anwendung.

Wenn auch Sie Ihre Kundenzufriedenheit durch schnellere Zahlungsmöglichkeiten und damit schnellere Lieferung erhöhen wollen: Nehmen Sie Kontakt zu bettercom auf - bettercom unterstützt Sie bei der Integration in bestehende Systeme und Kommunikation mit Ihren Kunden.

Einziger Wermutstropfen: Die hohen Gebühren bei Auslandszahlungen und die wohl vermutlich auch bei inländischen Zahlungen demnächst anfallenden Gebühren - da sind bei PayPal gerade Micro-Payment Zahlungen ein Problem. Aber solange andere Banken auch nicht annähernd so schnelle und praktikable Lösungen für Online-Zahlungen wie PayPal anbieten, liegt die ebay-Tochter in diesem Bereich derzeit uneinholbar ganz weit vorne.
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03/14/04 bettercom macht ebay-Bewertungstool online verfügbar Autor: Martin Lesser
Nach längerer Testphase hat bettercom vor wenigen Tagen ein Tool online verfügbar gemacht, mit dem sich gezielt das Bewertungsverhalten von ebay Mitgliedern überprüfen lässt.

Hintergrund für die Entwicklung dieses in dieser Form bisher nicht verfügbaren Tools ist ein mehrfach beobachteter Zusammenhang zwischen dem Bewertungsverhalten eines verkaufenden ebay-Mitglieds und seinem sonstigen Geschäftsgebaren. Insbesondere bei Reklamationen oder sonstigen Unstimmigkeiten sind immer wieder Verkäufer beobachtet worden, die das Instrument der (von ihnen noch nicht abgegebenen) Bewertung als Druckmittel gegenüber ihren Kunden benutzen.

Mit dem nun online verfügbaren Bewertungs-Prüfer lassen sich ab sofort vollautomatisch solche eventuell abzeichnende Warnhinweise noch schneller erkennen, so daß Käufer bei Nutzung dieses Instruments noch besser den ebay Verkäufer finden können, dem sie ihr volles Vertrauen schenken wollen.

Update 05.09.2005

Die ursprünglich verwendete URI http://ebay.bettercom.de/bc ist nicht mehr gültig, die Gründe hierfür sowie die neue Adresse finden Sie in dieser Mitteilung.
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